Jay-Z hat eine Verleumdungsklage gegen eine Frau eingereicht, die behauptet, dass er und Diddy sie im Jahr 2000 sexuell missbraucht haben. Seine Anwälte haben die Klage beim United States District Court for the Southern District of Alabama Mobile Division eingereicht. In der Klage werden nicht nur die Klägerin und ihr Anwalt Tony Buzbee, sondern auch dessen Kanzlei, The Buzbee Law Firm, sowie ein anderer Anwalt namens David Fortney, der die ursprüngliche Klage der Frau eingereicht hatte, genannt. Die Vergewaltigungsklage wurde letzten Monat abgewiesen.

Die Klage führt verschiedene Anschuldigungen an, darunter böswillige Strafverfolgung, zivilrechtliche Verschwörung und Prozessmissbrauch gegen alle Angeklagten. Die Verleumdungsklage richtet sich jedoch nur gegen die Frau selbst. Jay-Z und seine Anwälte sind der Ansicht, dass die Klägerin, deren Identität unbekannt ist, seit ihrer öffentlichen Anschuldigung im letzten Jahr auf der Suche nach einer finanziellen Entschädigung ist und dass Tony Buzbee diese Situation ausnutzt.
In der Klageschrift wird behauptet, dass die Klägerin unter persönlichen und finanziellen Schwierigkeiten leidet, da sie das Sorgerecht für ihre Kinder verloren hat und ihre Eltern kürzlich Konkurs angemeldet haben. Es wird behauptet, dass die Frau, in dem Versuch, Geld zu erpressen, die Dienste von Tony Buzbees Kanzlei in Anspruch genommen hat. Diese Kanzlei ist bekannt für ihre öffentlichkeitswirksamen Behauptungen gegen Prominente.
Jay-Z wehrt sich entschieden gegen die Vergewaltigungsvorwürfe und bestreitet jegliches Fehlverhalten. Mit der eingereichten Verleumdungsklage versucht er, die Behauptungen der Klägerin als falsch und rufschädigend darzustellen. Es bleibt abzuwarten, wie der Fall vor Gericht weitergehen wird und ob Jay-Z erfolgreich sein wird. | mit KI
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