P. Diddy im Knast: Laptop ja – Internet nein

Der Richter im Fall von P. Diddy hat ihm erlaubt, einen Laptop im Gefängnis zu nutzen, um seine eigene Verteidigung vorzubereiten. Allerdings gibt es einige Einschränkungen: Diddy darf keinen Zugriff auf das Internet haben.

P Diddy (Foto: Promo)

Der Laptop kann nur genutzt werden, um Beweismittel für seine Anklage wegen Sexualverbrechen zu überprüfen.

Die Nutzungsdauer ist von 8 Uhr morgens bis 15.30 Uhr nachmittags und sieben Tage die Woche begrenzt. Diddy bleibt bis zu seinem Prozess im Mai 2025 im Metropolitan Detention Center. Seine Kaution wurde bereits dreimal abgelehnt und sein Antrag, ohne Fesseln vor Gericht erscheinen zu dürfen, wurde ebenfalls abgelehnt. Diddy hat auf nicht schuldig plädiert. | mit KI

 

Über Jörg Wachsmuth 1247 Artikel
Jörg Wachsmuth gehört zu den beiden Gründern von rap2soul. Er ist Chefredakteur des Portals. Wachsmuth gehörte zur OffAir-Crew von Kiss FM Berlin, war von 1994 bis 2005 Moderator und Redakteur bei Radio Jam FM und später als Moderator von Radio BHeins in Potsdam (2015 - 2018). Aktuell ist er Chef und Morgenmoderator bei PELI ONE - Dein neues Urban Music Radio. Der ausgebildete PR-Berater und Journalist ist auch Mitglied der Jury 25 "Soul, R&B und Hip Hop" beim Preis der deutschen Schallplattenkritik e.V.

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