Der Rapper Bushido musste in einem weiteren Strafprozess gegen Arafat Abou-Chaker eine Niederlage einstecken. Das Gericht in Frankfurt an der Oder sprach Arafat und einen weiteren Angeklagten frei. Streitpunkt waren 180.000 Euro, die Arafat angeblich ohne Zustimmung von einem gemeinsamen Firmenkonto abgehoben haben soll.
Einvernehmlicher Freispruch
Die Entscheidung folgte den Anträgen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Verteidigung, die beide den Freispruch von Arafat Abou-Chaker forderten. Laut einer Sprecherin des Landgerichts Frankfurt (Oder) konnte die behauptete Täuschung durch Arafat nicht nachgewiesen werden. Bushido hatte angeklagt, dass Arafat und ein Mitangeklagter Quittungen gefälscht hätten, um ein früheres Zivilverfahren zu manipulieren.
Unstimmigkeiten in den Aussagen
Während der Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass Bushido und ein Mitangeklagter, ein Bauunternehmer, sich entgegen den Aussagen des Rappers doch gekannt hatten. Der Bauunternehmer war für Arbeiten an einem gemeinsamen Grundstück in Rüdersdorf engagiert worden. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass es ein Gespräch zwischen Bushido und Arafat über die 180.000 Euro gegeben haben soll, die für die Bearbeitung des Grundstücks verwendet werden sollten.
Fazit
Trotz der Niederlage könnte das Prozessende für Bushido von Vorteil sein. Das Gericht konnte die vorgeworfenen Täuschungshandlungen nicht bestätigen, was den Freispruch von Arafat Abou-Chaker zur Folge hatte. Bushido muss sich nun mit diesem Ergebnis abfinden und seine zukünftigen rechtlichen Schritte gut überdenken. | mit KI
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