Diddys Anwälte berufen sich auf den Fall Donald Trump

Das wird jetzt spannend. P. Diddys Anwälte haben Trump in rechtlichen Argumenten zitiert und behauptet, dass seine öffentlichen Äußerungen aus dem Gefängnis durch den ersten Verfassungszusatz geschützt sind. Sie berufen sich auf einen Präzedenzfall im Fall des ehemaligen Präsidenten Donald Trump. Sie argumentieren, dass Diddy, wie Trump, als Angeklagter die Unschuldsvermutung genießt und das Recht hat, sich öffentlich gegen falsche Behauptungen zu verteidigen, die seinen Ruf schädigen. Sie betonen, dass er ein Recht auf einen fairen Prozess und das verfassungsmäßige Recht hat, sich selbst zu äußern.

P Diddy (Foto: Promo)

Die Staatsanwaltschaft hat auf diese Argumentation reagiert und Diddy beschuldigt, während seiner Haft verbotene Kommunikationsmethoden verwendet zu haben, um potenzielle Geschworene zu beeinflussen und das Gerichtsverfahren zu stören. Es wird behauptet, dass er eine verbotene Messaging-App namens ContactMeASAP.com sowie die Telefonkonten anderer Häftlinge genutzt hat, um die Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren und den Prozess zu stören.

Es ist bemerkenswert, dass Diddys Anwälte den Präzedenzfall von Donald Trump heranziehen, um ihre Argumente zu stützen. Sie behaupten, dass die öffentlichen Äußerungen ihres Mandanten durch den ersten Verfassungszusatz geschützt sind und er das Recht hat, seine Unschuld öffentlich zu betonen und falsche Behauptungen zu widerlegen. Für sie ist es selbstverständlich, dass ein Angeklagter das Recht hat, sich zu verteidigen und sein Ansehen zu schützen, selbst wenn er sich in Haft befindet. Sie betonen, dass Diddy ein faires Gerichtsverfahren und die Möglichkeit haben sollte, sich frei zu äußern.

Die Staatsanwaltschaft hingegen argumentiert, dass Diddy illegale Kommunikationsmethoden verwendet hat, um den Prozess zu beeinflussen und das Gerichtsverfahren zu stören. Sie werfen ihm vor, eine verbotene App und die Telefonkonten anderer Häftlinge zu nutzen, um die Öffentlichkeitsarbeit zu koordinieren. Diese Vorwürfe zeigen, dass es einen Konflikt gibt, ob Diddy tatsächlich das Recht hat, sich öffentlich zu äußern, oder ob er dies auf illegale Weise getan hat. Die endgültige Entscheidung wird nun vor Gericht fallen. | mit KI

Über Jörg Wachsmuth 1279 Artikel
Jörg Wachsmuth gehört zu den beiden Gründern von rap2soul. Er ist Chefredakteur des Portals. Wachsmuth gehörte zur OffAir-Crew von Kiss FM Berlin, war von 1994 bis 2005 Moderator und Redakteur bei Radio Jam FM und später als Moderator von Radio BHeins in Potsdam (2015 - 2018). Aktuell ist er Chef und Morgenmoderator bei PELI ONE - Dein neues Urban Music Radio. Der ausgebildete PR-Berater und Journalist ist auch Mitglied der Jury 25 "Soul, R&B und Hip Hop" beim Preis der deutschen Schallplattenkritik e.V.

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