Ein Bundesrichter in den USA hat entschieden, dass eine Frau, die Sean Combs, auch bekannt als Diddy, vor zwei Jahrzehnten der Vergewaltigung beschuldigt hat, ihre Identität preisgeben muss, wenn sie mit ihrer Klage fortfahren möchte.
Die Klägerin, die bisher nur als Jane Doe bekannt war, wurde aufgefordert, ihren echten Namen preiszugeben. Diese Entscheidung könnte einen Präzedenzfall für andere Zivilklagen gegen Combs darstellen, der auch wegen Sexhandels vor einem Bundesgericht angeklagt ist.
Die Frau behauptet, Combs habe sie 2004 vergewaltigt und mit dem Tode bedroht. Der Richter argumentierte, dass solche Fälle das öffentliche Interesse an der Durchsetzung rechtlicher und sozialer Normen fördern. Der Anwalt der Klägerin hat bisher nicht auf Anfragen nach einer Stellungnahme reagiert. Combs und seine Vertreter haben sich ebenfalls nicht geäußert. Combs hat in den laufenden Zivilprozessen jede Vorwürfe bestritten. | mit KI Hilfe
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