Hip Hop gewinnt vor Verfassungsgericht

Moses Pelham (Foto: rap2soul)
Moses Pelham (Foto: rap2soul)

Heute hat der Hip Hop einen Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe errungen. Ausgangspunkt war eine Verfassungsbeschwerde des Rappers und Musikproduzenten Moses Pelham. Pelham hatte für den 1997 erschienen Song „Nur mir“ der bei seinem Label 3p unter Vertrag stehenden Künstlerin Sabrina Setlur ein 2 Sekunden langes Sample aus einem Kraftwerk-Stück von 1977 genutzt.

Kraftwerk hatte wegen der nicht genehmigten Nutzung des Samples Klage eingereicht und zunächst in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von 2012 recht bekommen. Der Song war seit dem verboten. Daraufhin hatte Pelham in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht, seine Begründung war der Eingriff in die künstlerische Freiheit durch das Sampling-Urteil, der die Musikrichtung Hip Hop, die stark auf Sample setzt, in Deutschland unmöglich gemacht hätte.

Sabrina Setlu (Foto: rap2soul)
Sabrina Setlur (Foto: rap2soul)

Teilerfolg und Etappensieg für Moses Pelham, die Karlsruher haben nun am 31. Mai 2016 beschlossen, das Verfahren an das BGH zurück zu überweisen. Der nun seit 17 Jahren dauernde Streit geht in eine neue Runde. Es ist ein Sieg des Hip Hop vor dem Verfassungsgericht. Wie DPA bei Der Tagesspiegel Online meldet: „Der Bundesgerichtshof muss den Fall nun noch einmal bewerten. Seine Urteile – zuletzt von 2012 – trügen der Kunstfreiheit nicht hinreichend Rechnung, sagte Vize-Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Er begründete die Entscheidung mit der Kürze der Sequenz. Daraus sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen“, sagte er.“

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