In letzter Zeit haben Onlinevideotheken stark an Popularität gewonnen. Manche Anbieter zeigen dort ganze Konzerte, aber Musik kommt natürlich auch in Spielfilme, TV-Serien, Dokumentationen und Fernsehshows vor. Dafür müssen die Onlinevideotheken jetzt extra Geld bezahlen. Rückwirkend seit 2002.
GEMA und BITKOM haben sich für zwei Bereiche vor Kurzem darauf geeinigt, wie viel für die Musik in den Inhalten zu zahlen ist. Wenn Ihr zahlender Kunde einer Onlinevideothek seid, könnt Ihr jetzt also das gute Gefühl haben, dass Ihr auch für die Musik darin bezahlt habt. Für manche Produktarten steht eine Einigung allerdings aus.
In einer Pressemitteilung der GEMA heißt es:
>>Der Hightech-Verband BITKOM und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben erstmalig eine Vereinbarung für die Anbieter von Video-on-Demand im Internet getroffen. Der Vertrag regelt die Höhe der urheberrechtlichen Vergütungen für Musik in Filmen, Serien, TV-Shows, Dokus und anderen Formaten, die von den Betreibern von Online-Videotheken abgeführt werden müssen. Die Lizenzvergütungen betragen zum Beispiel für Spielfilme 16,5 Cent beim Kauf und 5,5 Cent für die Miete eines Films. Bei TV-Serien liegen die Lizenzvergütungen bei 4,9 Cent für den Kauf einer Folge und 2,35 Cent für die Miete. Beim Kauf dürfen Kunden den Film oder die Serie dauerhaft nutzen, bei der Miete nur für einen begrenzten Zeitraum. „Für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene Vergütung konnte nun endlich eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Einigung schafft Planungssicherheit für die Anbieter und leistet damit einen Beitrag zum Erfolg des wachsenden Marktes für Video-on-Demand im Internet“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Dr. Harald Heker sagte: „Der Gesamtvertrag für Video-on-Demand Angebote ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in der Lizenzierung von Onlineangeboten. Er zeigt, dass auch im Onlinebereich angemessene Vergütungen für die von der GEMA vertretenen Rechteinhaber vereinbart werden können.“
Der Vertrag gilt rückwirkend ab 1. Januar 2002. BITKOM-Mitglieder erhalten einen Gesamtvertragsrabatt auf den Video-on-Demand Tarif der GEMA. Die Vereinbarung bezieht sich bewusst nur auf den Kauf oder die Miete einzelner Videos. Nicht erfasst sind Abo-Angebote, die auf einem monatlichen Pauschalbetrag für die begrenzte oder unbegrenzte Nutzung von Videodiensten basieren. Hierzu laufen die Verhandlungen zwischen BITKOM und GEMA weiter. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind ausschließlich werbefinanzierte Angebote.
Die Nutzung von Online-Videotheken steigt derzeit rasant. Nach Prognosen des BITKOM auf Basis von Zahlen des Marktforschungsinstituts IHS Technologie werden im Jahr 2014 in Deutschland rund 27,2 Millionen Filme in digitaler Form online gekauft oder geliehen. Das entspricht einem Zuwachs von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Darüber hinaus werden voraussichtlich rund 6,1 Millionen TV-Serien als einzelne Episoden oder als Staffel im Internet gekauft oder geliehen (plus 15 Prozent). Online-Videotheken werden zunehmend beliebter, weil die Portale ihre Film- und Serienangebote beständig ausbauen und immer mehr Nutzer ihre Fernseher mit dem Internet verbinden. Aktuell sind in deutschen Haushalten bereits rund 14 Millionen Fernseher direkt oder über andere Geräte wie Spielkonsolen oder Set-top-Boxen online.
Der BITKOM vertritt mehr als 2.100 Unternehmen, davon rund 1.300 Direktmitglieder mit 140 Milliarden Euro Umsatz und 700.000 Beschäftigten. 900 Mittelständler, mehr als 170 Start-ups und nahezu alle Global Player werden durch BITKOM repräsentiert. Hierzu zählen Anbieter von Software & IT-Services, Telekommunikations- und Internetdiensten, Hersteller von Hardware und Consumer Electronics sowie Unternehmen der digitalen Medien und der Netzwirtschaft.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 67.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.<<
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