Gericht: Sabrina Setlur Hit „Nur mir“ darf nicht mehr verkauft werden – Sample von Kraftwerk-Song ohne Genehmigung

Sabrina Setlu (Foto: rap2soul)

Die große Zeit der Rapperin Sabrina Setlur und des Hip Hop Label 3p ist schon lange vorbei. 1997 hatte die Sängerin mit dem Song „Nur mir“ einen großen Hit in den Deutschen Charts. Das Video im Glaskasten mit dem schwarzen Panter erreichte Platz 1 der Charts, war der große Durchbruch von Sabs. Zu finden auf dem Album „Die neue S-Klasse“. 2004 landete der Song vor Gericht. Die Formation Kraftwerk hatte geklagt. Am Mittwoch kam nun das Urteil des Oberlandgerichts in Hamburg. Mal wieder ist das Urheberrecht verletzt, eine Sequenz in dem Setlur-Song ist abgekupfert, so das Urteil. Die Folge: Der Song darf nun nicht mehr verkauft werden.

Das Komponisten-Duo Pelham und Haas des Sabrina-Setlur-Songs „Nur mir“ haben laut dem Gerichtsurteil den Hintergrund-Rhythmus von dem Stück „Metall auf Metall“ der Musikgruppe Kraftwerk aus dem Jahr 1977 abgekupfert und damit gegen das Urheberrecht verstoßen. Zwei Sekunden Musik aus der Jugendzeit der Komponisten, vielleicht eingebrannt in die Hirnläufe und durch Zufall verarbeitet, über die nun seit sieben Jahren gestritten wird. Und die rechtlichen Möglichkeiten sind nicht ausgeschöpft. Die zwei Sekunden lange Sequenz aus dem 1977 entstandenen Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ wurde als Dauerschleife unter den Hip-Hop-Song gelegt.

Die Musikgruppe „Kraftwerk“ hatte bereits im Jahr 2004 vor dem Landgericht Hamburg geklagt, dass der Setlur-Titel rechtswidrig das etwa zwei Sekunden langen Sample aus ihrem Titel enthält, und Recht bekommen. Die eingelegte Berufung wies das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) im Jahr 2006 zurück, so musste auch der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit dem Rap-Song beschäftigen. Dieser hob auf die Revision der Beklagt das OLG-Urteil von 2008 auf und wies die Sache zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurück.

Grund für die Aufhebung war nach Ansicht des BGH eine nicht ausreichend Prüfung, ob die Nutzung des Samples durch das im Urheberrechtsgesetz normierte „Recht zur freien Benutzung“ gedeckt war. Das haben die Richter nun nachgeholt.Ergebnis: Eine freie Benutzung sei nicht gegeben, den Komponisten war es seinerzeit möglich, die „entliehne“ Sequenzen selbst einzuspielen.

Zwei Sachverständige war es gelungen, unter „Verwendung von Synthesizern und selbstaufgenommener Hammerschlägen auf Metallschubkarren und Zinkregalen den kopierten Rythmusfolgen gleichwertige Seqenzen herzustellen“ so heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Streit kann weitergehen, erneut hat das OLG Hamburg die Revision zum BGH zugelassen. Es besteht Bedarf zu klären“, welche Maßstäbe für die Möglichkeit der Eigenherstellung von Tonaufnahmen gelten, bevor auf fremde Tonaufnahmen ohne Einwilligung des Rechteinhabers zurückgegriffen werden könne“.

2 Kommentare

  1. Eine reine Frage der Macht. Hätte das Herr Bohlen getan, wäre die Klage erstens abgeschmettert und zweitens gleichzeitig die Gruppe Kraftwerk zur Unterlassung dieser Behauptung gerichtlich verdonnert worden. Gesetz – haa haa.

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