Die Urheberrechtsklage um den Song „Family Affair“ wurde von Mary J Blige gewonnen. Die Klage, die gegen die R&B-Sängerin bezüglich des Hits „Family Affair“ aus dem Jahr 2001 eingereicht wurde, ist abgewiesen.
In ihrer Klage aus dem Januar 2009 hatten Leonard Jones und James White Mary J Blige Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Die zwei Songwritern sahen bei dem Song starke Ähnlichkeiten mit dem Titel „Party Ain’t Crunk“ von Rapper Benevolence. Der Fall ist aufgrund von Mangeln an Beweisen abgewiesen worden.
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